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9.06.11
Aktuelles, Pressemitteilung:

KDFB fordert: Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit

Augsburg, 09.06.2011. Beim Gesetz zur Familienpflegezeit reichen Betriebsvereinbarungen und Freiwilligkeit nicht aus. Der Bayerische Landesverband des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) hat bei seiner Delegiertenversammlung am Donnerstag in Augsburg viele Kritikpunkte am Gesetzentwurf geäußert und Forderungen gestellt, zum Beispiel einen Rechtanspruch auf Pflegezeit, höhere Anrechnung der Pflegezeiten auf die Rentenberechnung und die Einführung eines mit dem Elterngeld vergleichbaren Pflegegeldes. Die Delegierten, die 185.000 Mitglieder vertreten, wollen außerdem, dass der Personalschlüssel in Kinderbetreuungseinrichtungen an dem tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden muss.

Der Frauenbund will, dass zur ursprünglichen Ankündigung des Bundesministeriums zurückgekehrt wird und ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit ins Gesetz geschrieben wird. Sonst sind die potentiellen Nutzer auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen. Der Umfang der Stundenreduzierung und die Dauer der Pflegezeit müssen zu Beginn mit dem Arbeitgeber schriftlich in einem Vertrag fixiert werden. Daraus entstehen nach Ansicht von Bayerns größtem Frauenverband viele bisher ungeklärte Probleme, wie: Was passiert, wenn die zu pflegende Person vor Ablauf der Pflegezeit stirbt? Ist dann eine vorzeitige Rückkehr zur ursprünglichen Stundenzahl möglich? Oder wenn die Pflege noch länger dauern würde? Die Delegierten haben einen Forderungskatalog verabschiedet, der in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden wird.

Der Bayerische Landesverband des KDFB ruft seine Mitglieder außerdem zu einem sparsamen, verantwortungsvollen und effizienteren Umgang mit Energie auf. Hierzu sollen Stromsparaktionen und die Aktion "Frauen steigen aus!" beitragen.

Im Zuge der Novellierung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsgesetzes wird sich der Frauenbund dafür einsetzen, dass die Finanzierung der Kindertagesstätten um einen einrichtungsbezogenen Faktor ergänzt wird, Orientierungspunkt müsse der tatsächliche Betreuungsbedarf sein.

Familienpflege/Haushaltshilfe ist und bleibt für den Frauenbund eine wichtige familien- und gesundheitspolitische Leistung. Der KDFB fordert eine klare Aussage von den politischen Entscheidungsträgern, ob die Leistung Familienpflege/Haushaltshilfe für Familien in krankheitsbedingten Krisensituationen weiter erbracht werden soll. Wenn dies bejaht wird, dann müssten die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Familienpflege von professionellen Anbietern auch erbracht werden kann.

Nach Ansicht des Frauenbundes ist die Altersarmut von Frauen bei weitem nicht gebannt. Deshalb sei eine frauenspezifische, gerechte Rentenpolitik wichtig. Die KDFB-Frauen fordern deshalb bei der Rentenberechnung die Anerkennung von jeweils drei Kindererziehungsjahren pro Kind - unabhängig vom Geburtsdatum.

Die Delegiertenversammlung forderte auch die Einführung einer kinder- und elternfreundlichen Mehrwertsteuer auf nationaler und europäischer Ebene und die Anwendung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent auf typische Baby- und Kinderprodukte des täglichen Bedarfs wie Babynahrung, Windeln, Autokindersitze, Kinderwagen, Kinderkleidung und Schulranzen.

Der Bayerische Landesverband des KDFB feiert in diesem Jahr sein 100. Gründungsjubiläum. Die Frauenbund-Mitglieder sind in 1.600 Zweigvereinen in Bayern und der Pfalz organisiert.

Redaktion:
Ulrike Müller-Münch