Der Katholische Deutsche Frauenbund ist entsetzt über das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Präimplantationsdiagnostik, die zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden nicht strafbar ist. "Diese Entscheidung ist mit unserem christlichen Verständnis der Menschenwürde nicht vereinbar", erklärt KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach. Die Untersuchung von Embryonen auf schwerwiegende Schäden und die Auswahl nach lebenswerten oder lebensunwerten Kriterien stünden dem Schutz und der Würde des ungeborenen Lebens deutlich entgegen.
Der Frauenbund hat sich bereits mehrfach zu pränataler Diagnostik geäußert und die Bundesregierung aufgefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, ungeborenes Leben vom Zeitpunkt der Zeugung bis zur Geburt zu schützen und besonders jene Eltern zu stärken, die ein krankes oder behindertes Kind erwarten. "Wir dürfen uns nicht zum Richter über Leben oder Tod machen, sondern müssen uns für eine Gesellschaft einsetzen, in der auch Menschen mit Behinderungen willkommen sind", so Fischbach. Ein Kind mit einer seltenen Erbkrankheit müsse ebenso die Chance auf ein würdevolles Leben bekommen wie ein gesundes Kind. Deshalb sei eine Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes unumgänglich und habe oberste Priorität.
Redaktion: Ute Hücker
Quelle: www.frauenbund.de