Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern sollen mehr Rente bekommen - mit dieser Forderung der Landesdelegiertenversammlung des KDFB hat sich der Bayerische Landesverband an Bundesministerien gewandt. Grundsätzlich findet diese Forderung dort Zustimmung, doch würde eine Verwirklichung zu viel kosten, wird eingewandt.
Bislang wird Müttern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, nur ein Jahr Erziehungszeit für die Rente angerechnet, das bedeutet 26 Euro zusätzliche Rente im Monat. Der Frauenbund fordert: Drei Jahre Erziehungszeit sollen angerechnet werden, wie es bei den Müttern der Fall ist, die ihre Kinder nach dem Stichtag 1. Januar 1992 geboren haben. Damit würde sich die monatliche Rente um 52 Euro für jedes Kind erhöhen. Bei einer Durchschnittsrente für Frauen in Westdeutschland von 483 Euro bedeutet dies eine Steigerung um zehn Prozent.
Stufenweise sollten nach den Vorstellungen des Frauenbundes die Kindererziehungszeiten auf sechs Jahre pro Kind ausgedehnt werden.
Das Bundesfamilienministerium reagierte prompt auf die Positionen des KDFB: Grundsätzlich unterstütze man die Forderungen nach einer Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten, so Ministerialdirektorin und KDFB-Frau Eva Maria Welskop-Deffaa, jedoch würde die Aufstockung auf drei Erziehungsjahre für die vor 1992 geborenen Kinder zusätzliche Kosten von etwa zwölf Milliarden Euro bedeuten. Eine Verlängerung auf sechs Jahre würde sogar 36 Milliarden Euro erfordern, heißt es in der Antwort aus dem Bundesarbeitsministerium. Weder das eine noch das andere sei finanzierbar, eine kostenneutrale Finanzierung innerhalb des Rentensystems durch Absenkung der Renten zum Beispiel für Kinderlose nicht durchsetzbar. Auch sei die damalige Anhebung der Kindererziehungszeiten auf drei Jahre für Geburten nach 1992 eine in die Zukunft gerichtete Maßnahme, die Müttern und Vätern größere Freiheit verschaffen soll, sich für Erwerbstätigkeit oder für Kindererziehung zu entscheiden. Diese Gestaltungsmöglichkeiten seien für Geburten vor 1992 ohnehin nicht mehr zu erreichen, argumentiert Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense.
So setzt das Familienministerium darauf, mit einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Wiedereinstiegsprojekten die eigenständige Altersvorsorge von Frauen zu verbessern und einer Altersarmut von Frauen vorzubeugen.
Doch der Frauenbund wendet ein: Dieses Konzept greift nur für die junge Frauengeneration - wo bleiben die Älteren? Der Frauenbund will mit seinen Forderungen vor allem auch die Lage von Frauen im mittleren und fortgeschrittenen Alter verbessern. Sie haben aufgrund einer oft nicht durchgängigen Erwerbsbiografie mit einer geringen staatlichen Rente zu rechnen und nur noch wenig Zeit für den Aufbau einer eigenen privaten Altersvorsorge.
Almut Franke-Postberg
Aus: KDFB Engagiert - Die Christliche Frau, 10/2008