KDFB fordert: Endlich drei Rentenpunkte für jedes Kind
München, 23.07.2021 – Drei Rentenpunkte für jedes Kind – egal wann es geboren ist. Das forderte der KDFB Landesverband Bayern bei seiner Delegiertenversammlung in Lappersdorf.
Neben der Mütterrente will der KDFB auch Anpassungen bei der Hinterbliebenenrente und eine verbesserte Anrechnung von Pflegezeiten in der Rente erreichen.
Unabhängig davon, ob ein Kind vor oder ab 1992 geboren ist, sollen alle Mütter oder Väter drei Jahre Erziehungszeiten pro Kind in der Rente angerechnet bekommen. Das ist der Standpunkt der KDFB-Delegierten. „Die Mütterrenten I und II waren wichtige Zwischenschritte, für die sich der KDFB nachdrücklich und erfolgreich eingesetzt hat. Nun muss mit der Mütterrente III die Gerechtigkeitslücke vollständig geschlossen werden“, so Emilia Müller, die KDFB-Landesvorsitzende.
Der Frauenbund sieht daneben Änderungsbedarf bei der Hinterbliebenenrente. Der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung muss nach Ansicht des KDFB um 100 Euro erhöht werden. Denn im Moment führt die Erweiterung der Kindererziehungszeiten oft zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente. Von einer derartigen Veränderung würden auch Frauen und Männer profitieren, die während der Rente noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen und so versuchen, ihre oft niedrigen Renten zu erhöhen.
Der Frauenbund will auch, dass Pflegezeiten in der Rente besser berücksichtigt werden. Für Bezieher*innen von Vollrenten müsse die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rente möglich werden. Künftig sollen auch Pflegezeiten angerechnet werden, wenn die pflegende Person mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist.
Für den KDFB stellt die Rentenhöhe ein Spiegelbild der Lebensleistung dar, aber: Als Leistung dürfe nicht nur Erwerbsarbeit gerechnet werden, sondern auch Familiensorgearbeit, ob als Erziehungszeit oder als Pflegezeit.
Redaktion: Ulrike Müller-Münch