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Mütterrente wird ab 2027 gerechter: Drei Rentenpunkte für alle Kinder

Foto: KDFB/Bardehle

08.07.2025

Die Ausweitung der Mütterrente soll ab 1. Januar 2027 umgesetzt werden. Eltern, die Kinder erzogen und dadurch Einbußen in ihrer Rente haben, bekommen künftig drei Rentenpunkte für die Erziehungszeit – unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder.

Bislang wurden Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nur mit 2,5 Punkten angerechnet – das wird jetzt korrigiert. Der KDFB sieht darin einen längst überfälligen Schritt zur Schließung der Gerechtigkeitslücke und einen gerechten Ausgleich für geleistete Sorgearbeit – vor allem von Frauen.

Schrittweise Verbesserung seit 2014

Seit Juli 2014 gibt es für Kinder, die vor 1992 geboren sind, in der Rentenberechnung zwei Punkte (statt wie bisher nur einen Punkt). Seit 2019 gibt es 2,5 Rentenpunkte pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, also einen halben Rentenpunkt mehr. Ziel des Frauenbundes war in den vergangenen Jahren, dieses Ungleichgewicht komplett zu beseitigen und alle Kinder mit drei Rentenpunkten zu berücksichtigen.

Langjähriger Einsatz des KDFB für die Mütterrente

2012: Gemeinsame Unterschriftenaktion von KDFB und kfd. Die beiden Frauenverbände überreichten am 26. Juni 2012 an die damalige Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen 202.263 Unterschriften, die sie im Rahmen ihrer Aktion „Mehr Generationengerechtigkeit bei der Rente“ vom 23. April bis 15. Juni 2012 bundesweit gesammelt haben.

2013: Der KDFB forderte im Rahmen einer Postkartenaktion vom 12. Mai 2013 bis 22. September 2013 die Erhöhung der Mütterrente. Mit den Postkarten sollten sich die Frauenbundfrauen an ihren örtlichen Bundestagsabgeordneten wenden, damit diese sich für die rentenrechtliche Gleichstellung aller Mütter einsetzen. Über 120.000 Postkarten wurden damals bundesweit an Bundestagskandidat*innen übergeben.

2018: Im Rahmen einer gemeinsamen Unterschriftenaktion von KDFB und kfd wurden innerhalb von fünf Wochen 62.959 Unterschriften gesammelt und Anfang Juli 2018 an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil übergeben. Damit setzten sich beide Verbände erneut dafür ein, dass für alle vor 1992 geborenen Kinder künftig drei statt nur zwei Entgeltpunkte für Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden.

Generationengerechtigkeit, nicht Almosen

Bei der Mütterrente handelt es sich nicht um Almosen, sondern um Generationengerechtigkeit und um Anerkennung der Erziehungsleistung von 10 Millionen Frauen. Vor allem ältere Mütter erhalten im Alter oft eine geringere Rente, weil sie wegen fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten weniger erwerbstätig waren, um sich um ihre Kinder kümmern zu können. Neueste Zahlen belegen: Die Mütterrente schwächt die finanziellen Verluste im Alter zumindest ab.

Redaktion: Gerlinde Wosgien

Der Katholische Deutsche Frauenbund Landesverband Bayern ist mit 119.000 Mitgliedern der größte Frauenverband des Freistaats. Gegründet 1911 von Ellen Ammann, setzt er sich für Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen in Kirche, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft ein.
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