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Gremien des KDFB Landesverband Bayern

Ein wichtiger Teil der Verbandsarbeit findet in den Gremien des Frauenbund Bayern statt. Arbeit und Zweck des jeweiligen Gremiums sind in der Satzung festgehalten, die Sie hier zum Download finden und die nachfolgend kurz beschrieben sind. 

Die satzungsgemäßen Gremien im Überblick

  • Landesdelegiertenversammlung

    Die Landesdelegiertenversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes und das Forum, in dem die gewählten Vertreterinnen der Mitglieder über die Verwirklichung der Verbandsziele beraten und über Positionen zu zeitnahen Fragen entscheiden. Zu ihren Aufgaben gehören die Entgegennahme des Finanz- und Rechenschaftsberichtes des Landesvorstandes, die Entlastung des Vorstandes für das vergangene Geschäftsjahr und die Wahlen des Vorstandes und der Kassenrevisorinnen. Die Delegierten beschließen außerdem über Satzung, Geschäftsordnung und den Mitgliedsbeitrag.

    Die Kernaufgaben der Landesdelegiertenversammlung:

    • Beschlussfassung über verbandspolitische Positionen zu gesellschafts- und kirchenpolitisch relevanten Themen und die programmatische Ausrichtung des Verbandes 
    • Verwirklichung der Zielsetzung des Verbandes im Rahmen der Satzung 
    • Beschlussfassung über die satzungsgemäß gestellten Anträge 
  • Landesvorstand

    Die Aufgabe des Landesvorstandes ist die Leitung des KDFB-Landesverbandes im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Landesdelegiertenversammlung und des Landesausschusses. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Interessenvertretung des Verbandes in Gesellschaft, Politik und Kirche auf Landesebene, die Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit und die Vernetzung und Koordination der Untergliederungen. Zudem erstellt der Landesvorstand den Haushaltsplan und den Jahresabschluss, beruft die Gremien ein, bereitet sie vor und behandelt Anträge von Mitgliedern. Die Führung der Verwaltungsgeschäfte und die Verwaltung des Vermögens (inklusive der beiden Immobilien) liegen in seiner Hand. Er ist einer der beiden Herausgeber der Mitgliedermagazin „KDFB engagiert“. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Die stimmberechtigten Mitglieder und die Geschäftsführerin nach § 30 BGB sind im Vereinsregister eingetragen.

  • Landesausschuss

    Über den Landesausschuss haben die Diözesanverbände und die Werke Anteil an der Verantwortung für den Landesverband und für die Verwirklichung seiner Ziele. Zugleich dient der Landesausschuss der Vernetzung der Diözesanverbände und Werke untereinander.

    Seine wichtigsten Aufgaben sind:

    • Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan
    • Errichtung von Ausschüssen und Arbeitskreisen sowie Werken und Einrichtungen des Landesverbandes
    • Beratung über Satzungs- und Geschäftsordnungsfragen (s. § 17 der Satzung)

Die Gremien gemäß der Geschäftsordnung

  • Landesbildungskonferenz

    Die Landesbildungskonferenz bereitet ein Schwerpunktthema zur Umsetzung im Bayerischen Landesverband und seinen Diözesanverbänden auf, außerdem bietet sie eine Plattform zum Erfahrungsaustausch und die Möglichkeit, Anträge und Empfehlungen an den Landesausschuss und die Delegiertenversammlung auszusprechen. Sie findet in der Regel alle zwei Jahre im Wechsel mit der Bundesbildungskonferenz statt. Mitglieder sind der Landesvorstand, zwei Mitglieder jedes Diözesanvorstands und eine jeweilige Referentin, Vertreterinnen der Bayerischen Landfrauenvereinigung und des VerbraucherService Bayerns, Vertreterinnen der Kompetenzforen und Referentinnen der Landesebene.

  • Finanzausschuss

    Als Unterausschuss des Landesausschusses ist der Finanzausschuss in der Geschäftsordnung des Landesverbandes verankert. Er wird von dem für die Finanzen verantwortlichen Vorstandsmitglied geleitet.

    Der Finanzausschuss dient einer größtmöglichen Transparenz der finanziellen Situation des Landesverbandes gegenüber den Diözesanverbänden. Der Ausschuss tagt im Vorfeld der beschließenden Gremien (Delegiertenversammlung bzw. Landesausschuss), um den Bericht über den Stand der Finanzen und den Haushaltsplan mit den Finanzverantwortlichen der Diözesanverbände detailliert zu erläutern und zu beraten.

  • Schlichtungsausschuss

    Der Schlichtungsausschuss hilft bei Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern in Vereinsangelegenheiten und setzt sich aus einer Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen zusammen. Das Ziel eines Schlichtungsausschusses ist immer die gütliche Beilegung des Streits.

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