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Mütterrente
Wir kämpfen um den 3. Rentenpunkt für alle Mütter!

Mütterrente

Bayerns größter Frauenverband lässt nicht locker. Er fordert weiterhin: „Mütter brauchen drei Rentenpunkte für jedes Kind“. In den vergangenen Jahren gab es zwei Teilerfolge. Seit  1. Juli 2014 erhalten Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zwei Rentenpunkte. Seit 2019 gibt es 2,5 Rentenpunkte pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, also einen halben Rentenpunkt mehr.

Mütter, deren Kinder nach 1992 geboren sind, erhalten pro Kind drei Rentenpunkte. Der Katholische Deutsche Frauenbund fordert seit einigen Jahren: Die Ungerechtigkeit bei der rentenrechtlichen Anrechnung der Erziehungszeit zwischen den Generationen muss verschwinden.

KDFB-Landesvorsitzende Emilia Müller fordert 3. Rentenpunkt

„Die Mütterrente I und II waren wichtige Zwischenschritte, für die sich der KDFB nachdrücklich und erfolgreich eingesetzt hat. Nun muss mit der Mütterrente III die Gerechtigkeitslücke vollständig geschlossen werden.“
Emilia Müller, KDFB-Landesvorsitzende am 23. Juli 2021

Gerechtigkeitslücke bei Mütterrente schließen

Die Lebensleistung von Müttern, die vor 1992 ihre Kinder zur Welt brachten, muss bei der Rente mit drei Entgeltpunkten pro Kind genauso bewertet werden wie die Erziehungsarbeit jüngerer Frauen. Dem KDFB ist diese Anerkennung so wichtig, weil diese Mütter oftmals auf eine eigene Berufsausübung verzichtet oder diese erheblich reduziert haben zugunsten von Pflege-, Erziehungs- und Familienarbeit. Denn: Als ihre Kinder klein waren, hat es öffentliche Kinderbetreuung im heute üblichen Umfang nicht gegeben. Und: In ihrer Lebensplanung vertrauten diese Frauen auf die damalige Rechtslage der Hinterbliebenenversorgung.

Frauen, die die Sorge um die Familie stets in den Vordergrund stellten, dürfen im Alter nicht zu den Verliererinnen der Gesellschaft werden und unter Altersarmut leiden. Das ist ein zentrales Anliegen des KDFB.

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